
FORD ABRUFSCHEIN*
Sie sind Handwerker und benötigen einen neuen Firmenwagen? Wir bieten Ihnen als gewerblich tätigem Handwerker durch den Ford Abrufschein attraktive Ford Rabatte beim Autokauf. Die Sonderkonditionen gelten für eine Vielzahl an Modellen, von Pkws bis hin zu Nutzfahrzeugen von Ford. Die aktuellen Ford Modelle mit den dazugehörigen Sonderkonditionen können Sie nach Ihrer Probefahrt und Konditionsanfrage von uns jederzeit anfordern.
Unsere Ford Rabatte für Handwerker
*Die attraktiven Kfz-Nachlässe können wir Ihnen als Handwerker durch unseren Rahmenvertrag mit dem Hersteller Ford anbieten. Anbieter und Partner des Ford Abrufscheines ist die Servicegesellschaft deutsches Handwerk GmbH.
Damit Sie Ihren neuen Firmenwagen für Ihren Handwerksbetrieb zu Sonderkonditionen des Ford Rahmenabkommens erwerben können, benötigen Sie einen KFZ-Abrufschein. Den Ablauf, wie Sie schnellstmöglich Ihren Abrufschein anfordern können, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.
Abrufschein anfordern - So funktionierts
- 1. Registrieren Sie sich kostenfrei als SDH-Mitglied.
- 2. Bestellen Sie einen Abrufschein für Ihren Firmenwagen gegen eine Bearbeitungspauschale von 49,- € netto. Kostenfreie Bearbeitung für Innungs- und MEGA GoldCard Club-Mitglieder sowie für Sonepar E-PARTNER.
- 3.Übermitteln Sie uns Ihre gewerblichen Unterlagen an fahrzeuge@auto-ahg.fsoc.de
- 4. Liegen uns die benötigten Unterlagen vollständig vor, können Sie den Abrufschein anfordern.
- 5. Bestellen Sie Ihr Fahrzeug bei uns vor Ort und händigen Sie den Abrufschein aus.
Welche gewerblichen Unterlagen brauche ich um den Abrufschein anzufordern?
Als Handwerksbetrieb besitzen Sie einen der folgenden Nachweise, der Ihre gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb bestätigt.
- Handwerkskarte oder
- Gewerbeanmeldung mit Bezug zum Handwerk oder
- Handelsregisterauszug mit Bezug zum Handwerk
Sind Sie Mitglied in einer Innung, so dient dies selbstverständlich ebenfalls als gewerblicher Nachweis. Die Innungsmitgliedschaft ist jedoch keine Voraussetzung zum Erhalt eines Abrufscheins. Mit dem Nachweis der Mitgliedschaft in einer Innung entfällt die Bearbeitungspauschale von 49 € netto pro Abrufschein.
Bitte beachten Sie, dass das Neufahrzeug geschäftlich erworben und zugelassen werden muss (eine Zulassung auf Privatpersonen ist nicht möglich).
Noch Fragen zum Ablauf?
Telefon: 089 - 89 81 40 24
e-mail: fahrzeuge@auto-ahg.fsoc.de
Wir beraten Sie gerne.
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AHG Autohaus Gräfelfing GmbHLohenstraße 7
82166 Gräfelfing089/8981400
089/89814040
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.